Wie im Urlaub auch: Wenn man ins Restaurant geht, gibt man dem Service ein Trinkgeld. Dies ist freiwillig und gibt eine Aussage darüber wie einem der Service an Bord gefallen hat.
Meist ist das Trinkgeld nicht im Reisepreis inbegriffen und wird von den Passagieren freiwillig dazugegeben. In der Vergangenheit sind aber einige Reedereien dazu übergangen, für das Servicepersonal Pauschalbeiträge nach der Kreuzfahrt abzubuchen. Diese liegen zwischen 9 und 13 Prozent. Da ein Trinkgeld jedoch freiwillig ist und bleibt, kann der Kreuzfahrtpassagier jederzeit das Geld zurückverlangen. Dies ist sollte vor allem der Fall sein, wenn man mit dem Service nicht zufrieden ist.
Unterschiedliches Handling bei Pauschalen
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten und man kann über die Pauschalsumme hinaus dem Service direkt danken. Es ist aber auch möglich das Geld, wie im Hotel, in einen Umschlag zu stecken und es in der Kabine zu hinterlassen. Jedoch gilt weiterhin: je nach seinem eigenen Vermessen. Die Pauschale wurde nur eingeführt, weil sich die Gäste sehr knauserig mit dem Trinkgeld zeigten oder es, in der Vergangenheit, schlicht und einfach vergaßen, weil sie dachten, dass sie eine Pauschalreise gebucht hatten. Dies ist natürlich nicht der Fall, da ein Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff stets auch bedeutet, dass Extra-Kosten auf einen zukommen können.
Der Pauschalbetrag wird nicht abhängig nach Person und Rang vergeben, sondern jede Servicekraft erhält seinen gerechten Anteil, sodass die Arbeit nicht umsonst ist. Natürlich sollte das nicht die Freundlichkeit des Personals schmälern. Falls Probleme auftreten, sollte man sich bereits auf der Fahrt an das Management oder den Reiseleiter wenden, sodass die Fahrt zu einem schönen Erlebnis wird.