Hochzeit auf hoher See – Was ist zu beachten, wenn auf der Kreuzfahrt geheiratet wird

Hochzeit auf hoher See - Was ist zu beachten, wenn auf der Kreuzfahrt geheiratet wird
Hochzeit auf der "Mein Schiff", Foto: Tui Cruises

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Gibt es etwas romantischeres, als sich im Sonnenuntergang auf Deck eines Luxusliners vor dessen Kapitän das Ja-Wort zu geben? Wohl kaum, aber was im Fernsehen so wunderbar einfach aussieht, hat mit der Realität nicht viel zu tun. Denn es gilt: für eine rechtskräftige und hier in Deutschland anerkannte Heirat müssen Regeln und Gesetze befolgt werden. Nach deutschem Recht werden nur geschlossene Ehen anerkannt, die von einem Standesbeamten auf deutschem Boden durchgeführt werden. Es ist also kein Problem, mit dem Standesbeamten auf ein Schiff zu gehen, dass in einem deutschen Hafen liegt, aber das Schiff darf nicht ablegen, es gibt keinen schönen Sonnenuntergang auf hoher See und am Ende klingt es doch mehr nach Behörde als nach Romantik.

Ebenso ist es ein weitverbreitetes Gerücht, dass der Kapitän eines Schiffes zu einer Trauung berechtigt sei. Kurzum: ein Kapitän darf eine Trauung nicht vollziehen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich das Schiff in internationalen Gewässern aufhält oder nicht. Aber was wären Regeln ohne Ausnahmen: Fährt das Schiff unter maltesischer Flagge gilt das maltesische Recht, und dann darf der dazugehörige Kapitän tatsächlich eine Trauung durchführen. Das Schiff muss sich aber in internationalen Gewässern (außerhalb der 12-Meilen-Zone) befinden. So, das klingt schon gut, aber stellt sich gleich die nächste Frage: Welches Schiff ist mit maltesischer Flagge unterwegs? Antwort: die „Mein Schiff“-Flotte von Tui Cruises. Es gibt sicherlich noch andere Schiffe bzw. Reedereien wie Sea Cloud Cruises oder Celebrity Cruises (Ausnahme: Celebrity Xpedition), hier in Deutschland gehört allerdings „Mein „Schiff“ zu den bekanntesten und vertrautesten Schiffen und auch die Zeremonien selbst finden auf Deutsch statt.

Heiraten und Bürokratie – gleiche Regeln wie an Land

Um an Bord heiraten zu können, müssen aber auch hier einige Formalitäten vorab geklärt werden. Die Trauung muss bei den maltesischen Behörden angemeldet werden. Dokumente wie u.a. Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltsbescheinigung, Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises, Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises der Trauzeugen, ggf. Auszug aus dem Heiratseintrag, ggf. Auszug aus dem Sterbeeintrag (Formular C), ggf. Scheidungsurteil, ggf. Affidavit müssen vorliegen. Liegen alle benötigten Dokumente bei der Reederei vor, kümmert sich diese um die Behördengänge. Ist die Trauung vollzogen, alle Dokumente in Malta eingereicht und anerkannt, erhält das Brautpaar acht bis zehn Wochen nach Reiseende eine offizielle, beglaubigte (mit Apostille versehene) Kopie der Hochzeitsurkunde des Staates Malta, die dann bei örtlichem Standesamt in der Heimat eingereicht werden kann, damit die Heirat auch in Deutschland anerkannt wird. Neben dem Papierkram müssen auch zwei volljährige Trauzeugen anwesend sein, die auf Wunsch von der Crew gestellt werden.

Die Trauung selbst findet aus Sicherheitsgründen nicht unter freiem Himmel statt. Allerdings darf die Hochzeit auch nicht in abgeschlossenen Räumen stattfinden. Nach maltesischem Recht muss die Trauung öffentlich erfolgen, d. h., jede Person (in diesem Fall Bordgast oder Crewmitglied) muss theoretisch die Möglichkeit haben, an der Trauung teilzunehmen. Trauungen werden in der Regel in der X-Lounge (Deck 12, vorne) vollzogen. Je nach Anzahl der Teilnehmer kann die Trauung aber auch in anderen Räumlichkeiten stattfinden.

Übrigens werden auch gleichgeschlechtlichen Trauungen auf der „Mein Schiff“ vollzogen. Weitere Details sowie auch Antragsbeispiele stellt Tui Cruises online bereit.

Neben der Hochzeit auf hoher See bietet Tui Cruises auch Hochzeiten an Land – genauer gesagt in den Zwischenhäfen. Barbados, Antigua oder St. Lucia klingen doch auch sehr verführerisch zum Heiraten.

Hochzeiten in ausgewählten Häfen auf der Schiffsroute bietet auch die ADIA an. Zur Auswahl stehen hier aktuell: Abu Dhabi, Dubai (VAE), Castries (St. Lucia), Cozumel (Mexiko), El Guamache, Isla Margarita (Venezuela), Marmaris (Türkei), Montego Bay (Jamaika), Rhodos (Griechenland), St. John’s (Antigua) und Madeira (Portugal). Nach der Trauung kann man dann zurück an Bord und je nach Schiff in der Hemingway Lounge oder Zen Lounge diesen wunderschönen Moment mit seinen Gästen feiern. Selbstverständlich werden die Hochzeiten auch in Deutschland anerkannt.

Hochzeit in der Karibik gefälligst?

Zurück zum Heiraten auf hoher See. Malta ist mittlerweile nicht mehr die einzige Ausnahme. Auf Schiffen, die unter der Flagge der Bahamas oder Bermudas fahren, darf nun auch geheiratet werden. Auch hier gilt: Die Heirat ist erst legal, wenn die Trauung außerhalb der 12-Meilen-Zone stattfindet. Dank dieser Regelung ist eine Trauung auf der Queen Mary 2 während einer Transatlantikfahrt möglich, da diese zu Cunard Line (Großbritannien) gehört, deren Schiffe seit 2011 unter der Flagge Bermudas fahren.

Unter der Flagge Bermudas finden sich auch die Schiffe der Princess Cruises (USA) und P&O Cruises (Großbritannien) wieder. Wer auf eins der Schiffe der Princess Cruises heiratet, kann seine Familie getrost zu Hause lassen. Dank der Webcams, welche auch in den Hochzeitskapellen installiert sind, können trotzdem alle dabei sein. Seit 2013 dürfen auch Trauungen auf den Schiffen der Royal Caribbean International (Liberia) vollzogen werden und seit 2015 bietet auch Norwegian Cruise Line (USA) Hochzeiten auf hoher See an, da deren Schiffe unter der Flagge Bahamas laufen.

Wem der Aufwand mit Bürokratie, Übersetzer etc. zu viel ist, aber man (und frau) auf Seefahrerromantik nicht verzichten möchte, empfehlen wir folgendes: Offiziell wird an Land geheiratet und an Bord findet „nur“ eine symbolische Hochzeitsfeier statt. Dies bietet z.B. MSC Kreuzfahrten an. MSC bietet hierfür schöne Arrangements an, die u.a. eine Hochzeitsfeier in Anwesenheit der Schiffsoffiziere, Hochzeitstorte, Brautstrauß uvm. beinhalten.

Kirchliche Trauung auf hoher See

Kirchliche Trauungen können grundsätzlich von evangelischen oder katholischen Geistlichen an Bord vollzogen werden, die Trauung beim Bordpfarrer wird aber rechtlich nicht in Deutschland anerkannt – auch wenn diese prinzipiell überall auf der Welt das Eheversprechen bestätigen dürfen. Wer allerdings vorher bereits auf dem Standesamt getraut wurde und das auch mit seiner Gemeinde geklärt hat, darf sich wiederum auf eine kirchliche Hochzeit auf hoher See freuen.

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