Die Sommerferien stehen bald vor der Tür und das Reisefieber greift wieder um sich. Doch besonders Flugreisen bedürfen einer gewissen Vorbereitung, was Gepäckbestimmungen angeht. Für den kommenden Urlaub sind deshalb die wichtigsten Hinweise zum Thema Handgepäck im Flugzeug hier gelistet.
Gewicht und Größe des Handgepäcks
Bei den Vorgaben zum erlaubten Bordgepäck gibt es leider keine einheitlichen Maße bei den unterschiedlichen Fluggesellschaften, wodurch man hier nur Richtlinien nennen kann. Wir empfehlen, sich bereits vor dem Flug bei der gebuchten Airline zu informieren, so kann man zum Beispiel bei der Lufthansa die Auflagen auf deren Internetauftritt nachlesen.
Allgemein gilt, dass man bei der Economy-Klasse ein Handgepäck mitführen darf, in vielen Fällen ist auch noch ein weiterer Gegenstand erlaubt, wie ein faltbarer Kleidersack oder ein Laptop.
Bezüglich der Größe wird empfohlen, dass der Koffer eine Höhe von 55 cm, eine Breite von 40 cm und eine Tiefe von 20 cm nicht überschreiten darf. Besonders billige Fluganbieter lassen bei ihren Größenvorgaben keine Kulanz zu und verlangen bei größerem Gepäck eine saftige Strafgebühr.
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Beim max. Gewicht des Kabinengepäcks bewegen sich die Einschränkungen zwischen 8 kg (z. B. Lufthansa) und 10 kg. Spitzenreiter ist hier übrigens British Airways, die ein max. 23 kg schweres Handgepäck erlauben. Zur Sicherheit sollte man sein Bordgepäck vorher abmessen und wiegen, um zu prüfen, ob sie den Bestimmungen der gebuchten Airline entsprechen. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich eventuell neue besorgen.
Aufpassen beim Inhalt des Kabinengepäcks
Für Flüge innerhalb der EU sowie der Schweiz, Irland und Norwegen gilt seit 2006, dass Flüssigkeiten in max. 100 ml fassenden Behältern mitgeführt werden. Diese müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel aufbewahrt werden. Pro Person ist ein Beutel erlaubt, welcher insgesamt 1 l an Flüssigkeiten fassen darf. Babynahrung und Medikamente können separat aufbewahrt werden, damit die Fluggäste schnellen Zugriff darauf haben.
Nicht erlaubt im Bordgepäck sind Waffen und Gegenstände, welche man als Waffe benutzen kann bzw. waffenähnlich sind. Eine für dieses Jahr vorgesehene Lockerung des Taschenmesser-Verbots in den USA wurde nach heftigen Protesten nicht durchgeführt.
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